Seit Juli 2014 gilt in Deutschland die europäische Bauprodukten-Verordnung, welche Aussagt das alle Bauprodukte die dauerhaft in Bauwerke/Bauwerksteile eingebaut werden ein CE-Zeichen benötigen. Um dies Ausstellen zu dürfen müssen vom Hersteller u.a. die harmonisierten europäischen Normen berücksichtigt werden, die auf das jeweilige Bauprodukt zutreffen. Eine zentrale Norm mit großen Auswirkungen auf handwerkliche Unternehmen hierbei ist die DIN EN 1090. Diese behandelt Stahl- und Aluminiumtragwerke und macht eine Reihe von Vorgaben für die betriebliche Ausrüstung, Qualifikation, Produktion und Organisation die erhöhte Anforderungen mit sich bringen. In der Konsequenz bedeutet dies für die betroffenen Unternehmen, – unabhängig von deren Größe, nur abhängig von den gefertigten Produkten – dass sie in der Regel
Eine werkseigene Produktionskontrolle und eine für Dritte nachvollziehbare Dokumentation aufbauen
Eine qualifizierte Schweißaufsichtsperson beschäftigen
Ihre Eignung als Fachbetrieb regelmäßig von einer zugelassenen Stelle zertifizieren lassen müssen